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Seit November 2010 ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, für sämtliche Ausweisdokumente ein biometrisches Lichtbild zu verwenden. Diese gesetzlichen Regelungen werden gemäß §4 des Passgesetzes vom Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt erlassen und haben zum Ziel, eine automatisierte Überprüfung der Lichtbilder zu ermöglichen. Die Einführung des biometrischen bzw. elektronischen Reisepasses, kurz ePass, am 1. November 2005 legte den Grundstein für diese Anforderungen. Seitdem ist der ePass mit einem RFID-Chip ausgestattet, auf dem biometrische Informationen wie das Lichtbild und seit 2007 auch Fingerabdrücke gespeichert werden.

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